Neue Bedingungen für Dialogpost 2020
Das müssen Sie bei der Planung von Aussendungen ab Januar 2020 beachten
Die Kriterien für den Versand von Briefen zu Dialogpostkonditionen werden enger gefasst. Nur noch werbliche Inhalte dürfen als Dialogpost versendet werden.
Wir haben uns die ab 1. Januar 2020 geltenden Rahmenbedingungen genauer angeschaut.
Das bislang geeignete Kriterium der inhaltsgleichen Sendung reicht nicht mehr aus. Damit reagiert die DPAG auf die Aufforderung der Bundesnetzagentur, nur noch Sendungen mit rein werblichem Inhalt als Dialogpost zu befördern. Das bedeutet umgekehrt, dass nicht-werbliche Sendungen nur noch zu den sonst üblichen Briefentgelten angenommen werden. Stellt sich die Frage, wie die DPAG zu versendende Inhalte einstuft?
Um werbliche Inhalte handelt es sich bei schriftlichen Mitteilungen, die
- der Kunden-/Mitgliederbindung und -gewinnung dienen oder
- die Kunden oder Mitglieder zum Kauf oder zur Nutzung von Produkten und Dienstleistungen motivieren.
Zulässige Sendungsanlässe mit werblichen Inhalten sind z. B.
- Angebote
- Imagewerbung, Parteienwerbung
- Einladungen zur Teilnahme an Veranstaltungen (z. B. Stadtfeste, Ausstellungen) oder Gewinnspielen
- Mitteilungen im Rahmen von Bonusprogrammen in Verbindung mit Angeboten
- Kundenmagazine
- Spendenaufrufe
- Glückwünsche
- Kundenkarten (keine Ersatzkarten)
Nicht zulässige Sendungsanlässe mit nicht-werblichen Inhalten sind z. B.
- Markt- und Meinungsforschung
- Allgemeine Kundeninformationen, z. B.: AGB-Änderungen, Reiseunterlagen (u. a. Voucher), Bestellbestätigungen, Informationen über Preisanpassungen
- Rückrufaktionen
- Konkrete Nutzungshinweise von z. B. Kreditkarten, Versicherungen (Schutzbriefe), zu einem bestehenden Vertrag
- Vertragslaufzeiten, -änderungen, -kündigungen
- Öffentliche Bekanntmachungen oder Mitteilungen
- Abfragen und Anforderungen
- Jahres- und Geschäftsberichte
- Reine Preislisten
- Bescheide
- Einladungen zu Jahreshaupt-, Aktionärs-, Mitgliederversammlungen
- Wahlbenachrichtigungen
- Mitgliederausweise
- Publikationen (Abo- und Presseerzeugnisse)
- Mitarbeiterzeitungen
- Einladungen an Mitarbeiter
- Informationen über Umfirmierungen, Geschäftsübernahmen, Firmenumzug, Änderung von Ansprechpartnern/Zuständigkeiten/Geschäftszeiten o. ä.
Sendungen mit nicht-werblichen Inhalten können nur zu normalen Briefentgelten versendet werden. Aber auch bei Ihrer normalen Briefpost können Sie von zusätzlichen Rabatten bei der Einlieferung profitieren. ICOM InfoMail ermöglicht die professionelle Portooptimierung für den Mengenversand Ihrer Briefpost innerhalb Deutschlands sowie für den internationalen Versand.