Übergangsfrist für den Infrastrukturrabatt bis 30.04.2018

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Die Deutsche Post hat uns heute über eine Übergangsfrist bis zum 30. April 2018 für die Umstellung auf die neue Infrastrukturfrankierung informiert.

Demnach können Sie als Kunde der DPAG bereits ab 1. Januar 2018 den neuen Infrastrukturrabatt mit vereinfachten Anforderungen in Anspruch nehmen, wenn Sie sich verpflichten, die erforderlichen Anpassungen bis zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.
Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Vertrag mit der DPAG! Zuständig auf Seiten der DPAG ist der sogenannte Leitvertrieb, der Sie über die weiteren Details informieren wird.

Die DPAG begründet die Fristverlängerung für Großversender u.a. damit, dass Frankiermaschinenhersteller die Umstellung auf die neue Art der Frankierung nicht zum 1. Januar 2018 realisieren können.

Als Anwender der ICOM InfoMail Produktreihe können Sie den Infrastrukturrabatt hingegen schon ab Stichtag 1.1.2018 nutzen. Für die Anpassung ist jedenfalls etwas Zeit gewonnen. Benötigen Sie Hilfestellung?

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Weitere Information auch in der Pressemitteilung der DPAG.