Anordnung der Bundesnetzagentur: Keine Preisänderungen zum 01.01.2019 bei der DPAG
Genehmigung neuer Briefentgelte erst im Laufe des ersten Halbjahres 2019.
Preisänderungen und damit eine womögliche Erhöhung des Portos für Briefstandardprodukte sind zum Jahreswechsel 2018/2019 nicht zu erwarten. Am 31.10.2018 hat die Bundesnetzagentur angeordnet, dass die derzeitigen Briefentgelte vorerst fortbestehen.
Zur Begründung dieser Entscheidung führt die Bundesnetzagentur an, dass das dreistufige Verfahren, bei dem die Bundesnetzagentur zunächst den Preisveränderungsspielraum vorgeben und schließlich die neue Briefentgelte der DPAG genehmigt, bis zum Jahresende nicht mehr zum Abschluss gebracht werden kann, da die DPAG den Nachweis ihrer veränderten Kostensituation nicht hinreichend erbracht hat.
Quelle: Bundesnetzagentur