Das richtige Outputmangementsystem entscheidet mit über eine Geldstrafe im Datenschutz
Zu diesem Fazit kann man nach einer Entscheidung des Bayrischen Landesamtes für Datenaufsicht kommen, wenn man sich die Entscheidung mit allen Folgen und Konsequenzen einmal ansieht. Verantwortung im Datenschutz ist nicht delegierbar. Für Mandantenvermengungen und auch für Verfälschungen der Daten bei der Aufbereitung, z. B. durch Konvertierung, haftet stets der Auftraggeber – egal wo er […]
