Das richtige Outputmangementsystem entscheidet mit über eine Geldstrafe im Datenschutz

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Zu diesem Fazit kann man nach einer Entscheidung des Bayrischen Landesamtes für Datenaufsicht kommen, wenn man sich die Entscheidung mit allen Folgen und Konsequenzen einmal ansieht.

Verantwortung im Datenschutz ist nicht delegierbar. Für Mandantenvermengungen und auch für Verfälschungen der Daten bei der Aufbereitung, z. B. durch Konvertierung, haftet stets der Auftraggeber – egal wo er produzieren lässt. Darüber hinaus riskiert er auch nur bei unzureichendem Vertrag schon eine fünfstellige Geldbuße!

Datenschutz im Outputmanagement sollte man nun genau beachten – in allen Facetten. Zu dem Ergebnis kommt auch der Postmaster in seinem Artikel „Save Harbour beim Outsourcing“.

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